Das „generische Maskulinum“
Gabriele Diewald
Gabriele Diewald. 2021.
https://www.sprache-und-gendern.de/beitraege/das-generische-maskulinum (abgerufen am 13.12.2024)
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Ein zentraler Streitpunkt beim Thema geschlechtergerechte Sprache ist die Verwendung von Maskulinformen zur allgemeinen Bezeichnung von Personen jedweden Geschlechts, z.B. Kunden in folgendem Satz, wenn mit diesem nicht ausschließlich männliche Personen gemeint sind:
Kunden können sich hier zum Gewinnspiel einschreiben.
Dieser Gebrauch einer Maskulinform – im Singular oder Plural, definit oder indefinit: der Kunde, ein Kunde, die Kunden, Kunden – als geschlechtsneutrale Bezeichnung von Personen wird meist als „generisches Maskulinum“ bezeichnet.
Bei allen, die sich intensiver mit der Frage auseinandersetzen, wie geschlechtergerechte sprachliche Kommunikation im Deutschen gestaltet werden kann, besteht Einigkeit, dass diese Gebrauchsgewohnheit keine Option für geschlechtergerechtes Formulieren darstellt. Das entscheidende Argument hierbei ist, dass es diskriminierend ist, wenn Frauen (und andere, die sich nicht als Männer definieren) grundsätzlich nicht explizit genannt werden, sondern sich – je nach aktueller Situation – mitgemeint fühlen sollen (vgl. Diewald & Steinhauer 2020, Kotthoff & Nübling 2018). Auf der anderen Seite wird zur Verteidigung des „generischen Maskulinums“ als letztgültige Begründung üblicherweise angeführt, dass dieser Gebrauch durch die Tradition legitimiert sei, also dass man es schon immer so gemacht habe und dass ja bislang keine Probleme aufgetreten seien. In diesem Zusammenhang wird oft betont, dass die Ablehnung dieser Gebrauchsgewohnheit nur in bestimmten Kreisen zu finden sei, deren Haltung der Sprache gegenüber nicht repräsentativ und daher bedeutungslos sei. Dennoch gibt es seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts einen nicht abreißenden Disput über diesen Punkt sowie Kritik und Gegenvorschläge aus sehr verschiedenen Perspektiven (zur Debatte um das „generische Maskulinum“ s. Diewald 2018, Diewald & Steinhauer 2020: 81-88 und, mit einem historischen Ausblick auf frühe kritische Stimmen, Schoenthal 1989 ).
Es lohnt sich also, diese Verwendungsweise der Maskulinformen im Deutschen etwas näher zu beleuchten. Hierfür können Beobachtungen und Argumente aus verschiedenen Bereichen der Sprachwissenschaft angeführt werden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf Fragen der Struktur und Bedeutung von Wortfeldern, auf Erkenntnisse der historischen Sprachwissenschaft und einen kurzen Verweis auf die Ergebnisse psycholinguistischer Experimente.
Mehrdeutigkeit und Kontext
Die Unschärfe der Maskulinformen besteht darin, dass sie einerseits spezifisch männlich referieren, andererseits aber auch verallgemeinernd auf „alle“ bezogen werden. Ein Beispiel für diese durchgängige semantische bzw. referentielle Mehrdeutigkeit ist ein Satz wie:
In den Kitas fehlen Erzieher.
Ohne weiteren Kontext bleibt offen, ob Erzieher ein „generisches Maskulinum“ darstellen soll oder nicht, ob sich also Frauen mitgemeint oder ausgeschlossen fühlen sollen. Durch eine entsprechende Textumgebung kann jede der beiden Interpretationsmöglichkeiten aktualisiert werden. Ein möglicher Kontext ist zum Beispiel:
In den Kitas fehlen Erzieher. Da sich zu wenige qualifizierte Personen bewerben, kann ein Viertel aller Stellen nicht besetzt werden.
Hier sollen Frauen durch die Maskulinform Erzieher mitgemeint sein. Wir haben somit den Fall der Gebrauchsweise als „generisches Maskulinum“. In einer anderen Kontextualisierung hingegen, wie z.B. in:
In den Kitas fehlen Erzieher. Laut Statistik gibt es nur ca. 2% Männer in diesem Berufsfeld,
ist die Maskulinform Erzieher spezifisch männlich zu interpretieren. Frauen sind ausgeschlossen. Während also Männer mit dieser Form immer angesprochen werden, wissen Frauen – allein anhand der Form selbst – nie, ob sie sich angesprochen oder ausgeschlossen fühlen sollen. Sie müssen in jedem Fall (mehr oder weniger akut) damit rechnen, dass ihre Interpretation ein Missverständnis sein könnte und sie sich entweder fälschlicherweise als mitgemeint oder fälschlicherweise als ausgeschlossen verstehen. Eine ähnliche Einschätzung dieser Sprachverwendung als kommunikativ ungünstig findet sich im Übrigen auch in der Dudengrammatik. Dort heißt es zum „generischen Maskulinum“:
„Am sexusindifferenten (generischen) Gebrauch wird kritisiert, dass er sich formal nicht vom sexusspezifischen Gebrauch unterscheidet. So können inhaltliche und kommunikative Missverständnisse entstehen, z.B. der Eindruck, dass Frauen gar nicht mitgemeint sind. Experimente stützen diese Annahme. Aus diesem Grund wird der sexusindifferente Gebrauch der Maskulina oft vermieden. Stattdessen werden Paarformen gebraucht.“ Duden (2016: 160).
Im Folgenden werfen wir einen Blick auf einige sprachliche Details von Personenbezeichnung und darauf, wie sie in der Sprachwissenschaft analysiert werden.
Bedeutungsmerkmale
Die oben angesprochene semantische Mehrdeutigkeit ergibt sich bei allen Personenbezeichnungen, die im Deutschen paarig auftreten, also bei Wortpaaren wie Autor/Autorin, Student/Studentin, Maler/Malerin, Diplomat/Diplomatin, Kanzler/Kanzlerin, Lehrer/Lehrerin, Dieb/Diebin usw.
All diese Wortpaare haben eine gemeinsame Basis und sind über Wortbildungsprozesse verbunden, wobei eine Form das semantische Merkmal (das Bedeutungsmerkmal) ‚männlich‘, die andere Form das semantische Merkmal ‚weiblich‘ enthält.
Wie die Beispiele zeigen, wird die weibliche Form in der Regel von der männlichen Personenbezeichnung durch die Endung (das Suffix) –in abgeleitet. Die Basis dieser Ableitung, also die männliche Personenbezeichnung kann ein Lehnwort wie Autor, Student, Diplomat etc. sein, oder – sehr häufig – eine Berufs-, Funktions- oder Rollenbezeichnung auf –er wie in Lehrer, Maler, Wähler, die wiederum von einem deutschen Verb abgeleitet ist. Auch anders gebildete männliche Personenbezeichnungen germanischen Ursprungs treten auf, z.B. Kunde, Gatte, Dieb.
Die Tatsache, dass die große Mehrheit der Bezeichnungen für weibliche Personen von den Bezeichnungen für männliche Personen abgeleitet ist, ist ein Reflex der patriarchalischen Tradition unserer Gesellschaft und damit unserer Sprache. Es gibt jedoch auch – selten – die umgekehrte Ableitungsrichtung: die weibliche Personenbezeichnung ist die Basis und die männliche wird abgeleitet: Hexe – Hexer, Witwe –Witwer, Hure – Hurer, Braut – Bräutigam.
Entscheidend ist an dieser Stelle, dass alle derartigen Wortpaare einen systematischen und konsistenten Bedeutungsunterschied aufweisen: Eines der Elemente hat die Bedeutung ‚männlich‘, das andere die Bedeutung ‚weiblich‘. Dies ist unabhängig von der Tatsache, dass typischerweise die männliche Variante mit dem Genus Maskulinum (der), die weibliche mit dem Genus Feminium (die) auftritt (s.a. den Beitrag „Sexus – Genus –Gender“).
Bestätigt wird dieser Zusammenhang durch die Tatsache, dass die Merkmalsopposition ‚männlich‘ – ‚weiblich‘ auch in zahlreichen anderen Personenbezeichnungen, die in keinem Ableitungsverhältnis voneinander stehen, vorhanden ist. So ist das semantische Merkmal ‚weiblich‘ Bestandteil der Bedeutung von Substantiven wie Frau, Weib, Großmutter, Mutter, Schwester, Tochter usw.; das semantische Merkmal ‚männlich‘ ist Bestandteil der Bedeutung von Substantiven wie Mann, Großvater, Vater, Bruder, Sohn usw. Auch hier ist das grammatische Genus nicht entscheidend, die Bedeutung ‚männlich‘ respektive ‚weiblich‘ liegt im Wort (Lexem) selbst: Zwar weist Frau das Genus Femininum auf, Weib hingegen das Genus Neutrum, Mann das Genus Maskulinum, Männlein das Genus Neutrum.
Der semantische Gegensatz ‚männlich‘ versus ‚weiblich‘ ist somit ein konsistent auftretendes Merkmal einer sehr großen Anzahl von Personenbezeichnungen im Deutschen. Es ist nicht übertrieben, zu sagen, dass die Benennung des Geschlechts bei Personenbezeichnungen im Deutschen sehr ausprägt und systematisch über Minimalpaare (hier: Wortpaare, die sich nur in dem Merkmal ‚männlich‘ vs. ‚weiblich‘ unterscheiden) realisiert ist.
Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen
Selbstverständlich gibt es auch geschlechtsneutrale (= geschlechtsunspezifische) Personenbezeichnungen, und zwar in allen drei Genera: der Mensch, der Säugling (Genus Maskulinum), die Person, die Waise (Genus Femininum), das Kind, das Genie (Genus Neutrum). Für geschlechtergerechten Sprachgebrauch sind diese Substantive besonders hilfreich. Sie stehen nicht auf der gleichen Stufe wie die paarigen Personenbezeichnungen vom Typ Lehrer/Lehrerin oder Hexe/Hexer, was u.a. daran zu erkennen ist, dass geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen keine Minimalpaare mit den Merkmalen ‚männlich‘ vs. ‚weiblich‘ bilden. Es gibt keine Paarformen wie die Person/*die Personin oder die Person/*der Personer oder dergleichen.1 Es ist also falsch, ein Substantiv wie der Mensch als „generisches Maskulinum“, oder ein Substantiv wie die Person als „generisches Femininum“ zu bezeichnen. Auch Gattungsbezeichnungen für Tiere werden oft fälschlich als „generisch“ bezeichnet, also der Tiger als „generisches Maskulinum“, die Giraffe als „generisches Femininum“. Auch dies ist abzulehnen. Gattungsbezeichnungen für Tiere haben prinzipiell die gleiche geschlechtsneutrale Bedeutung wie die Gattungsbezeichnung Mensch.2
1 In der Sprachwissenschaft bedeutet der * vor einem Wort oder einem Wortteil, dass es sich um eine grammatisch inkorrekte Form handelt.
2 Zu komplexen Interdependenzen zwischen Genus und geschlechtsspezifischen Bedeutungskomponenten, die jedoch jenseits der hier verhandelten Fragen liegen, siehe Nübling 2017.
Paarige Personenbezeichnungen vom Typ Lehrer/Lehrerin sind nicht geschlechtsneutral
Semantisch sind die Maskulinformen paariger Personenbezeichnungen (Lehrer/Lehrerin usw.) eindeutig männlich. Wenn sie Frauen miteinschließen sollen, dann handelt es sich um eine sogenannte konversationelle Implikatur, d.h. eine Sinnergänzung bzw. eine Bedeutungsanreicherung, die nicht in der Wortbedeutung selbst zu finden sind, die sich jedoch aus dem konkreten Kontext schließen lässt. Das Problem hierbei ist, dass eine solche Ergänzung jederzeit aufgehoben werden kann, da sie nicht Bestandteil des Gesagten ist (siehe oben die Beispielsätze mit Erzieher).
In bestimmten sprachlichen Kontexten kommt diese semantische Opposition der Minimalpaare (hier: der paarigen Personenbezeichnungen), nämlich die jeweils geschlechtsspezifische Bedeutung, deutlich zum Ausdruck. Eine Personenbezeichnung wie Mann, Redner, Bäcker oder Diplomat verbindet sich problemlos mit einem Subjektsausdruck für einen männlichen Referenten:
Kurt ist ein kluger Mann/ein eloquenter Redner/ein geschäftstüchtiger Bäcker/ein echter Diplomat.
Ein Subjektsausdruck mit weiblicher Referenz erzeugt hingegen semantisch abweichende Sätze wie:
*Anna ist ein kluger Mann/ein eloquenter Redner/ein geschäftstüchtiger Bäcker ein echter Diplomat.
Ausdrücke wie Mann, Redner, Bäcker und Diplomat sind somit semantisch geschlechtsspezifisch, und zwar ‚männlich‘. Analog dazu sind Substantive wie Frau, Rednerin, Bäckerin und Diplomatin semantisch geschlechtsspezifisch, und zwar ‚weiblich‘.
Geschlechtsunspezifische Personenbezeichnungen hingegen können erwartungsgemäß zur Bezeichnung von Personen mit beliebigem biologischem Geschlecht verwendet werden. Das zeigt sich in der Austauschbarkeit der Subjektsausdrücke Anna und Kurt in Beispielen wie
Anna/Kurt ist eine kluge Person/ein unbestrittener Star/ein fröhliches Kind.
Geschlechtsunspezifische Substantive fungieren als Oberbegriffe: Das geschlechtsunspezifische Substantiv Kind kann als Oberbegriff für die Opposition Junge/Mädchen, das geschlechtsunspezifische Substantiv Person als Oberbegriff für Frau/Mann verwendet werden. Auch Fachkraft dient in dieser Weise als Oberbegriff für Fachmann versus Fachfrau.
Das Problem bei paarigen Personenbezeichnungen ist, dass es für sie keinen Oberbegriff gibt. Hier wurde und wird in entsprechenden Fällen (bei gemischten Gruppen oder unbekanntem Geschlecht) die Maskulinform sozusagen als Pseudo-Oberbegriff verwendet. Diese Gebrauchsgewohnheit hat eine lange Tradition. Sie beruht jedoch nicht darauf, dass man je angenommen hätte, die Maskulinformen seien ursprünglich oder inhärent geschlechtsneutral in ihrer Bedeutung. Im Gegenteil: Historisch wurde in offen sexistischer Manier die Verwendung der männlichen Form als „Oberbegriff“ gerade damit begründet, dass ihre Bedeutung eine geschlechtsspezifisch männliche ist. Die traditionellen Argumente, die Irmen & Steiger (2005) ausführlich zitieren und besprechen, lassen sich sinngemäß in etwa so zusammenfassen: Da Männer als das erste, privilegierte und würdigere Geschlecht gelten, muss bei verallgemeinernder Bedeutung die männliche Sprachform (semantisch männlich, grammatisch Maskulinum) gewählt werden. Frauen werden an sich sekundär und bedeutungslos angesehen und müssen folglich nicht ausdrücklich erwähnt werden. Dies ist ein offenes Bekenntnis zur patriarchalischen Grundannahme, dass das Männliche die Norm im Leben wie in der Sprache ist (in der Literatur oft abgekürzt als „MAN“ ‚male as norm‘).
Ein Blick in die Sprachgeschichte
Auch Merkmale der Wortgestalt weisen darauf hin, dass die Maskulinformen schon immer primär spezifisch männliche Bedeutung hatten. Das Suffix -er wurde in althochdeutscher Zeit aus dem Lateinischen entlehnt und hatte von Beginn an das semantische Merkmal ‚männlich‘. Wie oben schon angemerkt, erzeugt es Substantive, die männliche Personen mit bestimmten Funktionen, Berufen, Eigenschaften oder Rollen benennen: Richter, Müller, Kläger. Oft ist die Ableitungsbasis ein Verb (arbeiten → Arbeiter), selten auch eine weibliche Personenbezeichnung: So wird zur Hexe ein Hexer gebildet, zur Witwe ein Witwer. Derartige Ableitungen von einer semantisch weiblichen Basis belegen eindeutig, dass das Suffix -er eine spezifisch männliche Bedeutung hat.
Das Ableitungssuffix –in benennt zunächst die Funktion als Ehefrau des Betreffenden und nicht die eigenständige Funktion einer Frau: der Müller und seine Frau die Müllerin. Allerdings gab es, wie Doleschal (2002) zeigt, im Mittelalter kurz Zeitspannen, in denen Frauen bestimmte berufliche Tätigkeiten offenstanden. In den Urkunden wird dann entsprechend auf die Frauen in diesem Beruf mit den Femininformen Bezug genommen. So finden sich, wie Doleschal (2002: 65) zeigt, in einer "Verordnungen für Grempen und Gerümpler" aus dem 14. Jahrhundert (Stadtordnungen, vol. 19, fol. 4b; zit. nach Brucker (1889: 249)), mehrfach Beidnennungen für männliche und weibliche Personen, die einen Beruf ausüben, zum Beispiel gremp/gremper und grempin/gremperin (‚KleinhändlerIn‘, ‚TrödlerIn‘) oder koufeler und koufelerin (‚KrämerIn‘, ‚HändlerIn‘, ‚MaklerIn‘).
In den meisten historischen Epochen und in den meisten Kontexten war die Überlegung, ob bei der Verwendung einer -er-Form Frauen mitgemeint sein könnten, ohnehin überflüssig. Sie konnten es nicht. Der Ausdruck Wähler, zum Beispiel, hatte im Deutschen bis ins Jahr 1919, in dem Frauen zum ersten Mal in der Geschichte das aktive und passive Wahlrecht erlangten, ausschließlich spezifisch männliche Bedeutung. Dies trifft auf die allermeisten Amts- und Berufsbezeichnungen und Funktionsrollen im öffentlichen Leben zu. Frauen waren aus diesen Bereichen ausgeschlossen, die Maskulinformen bezogen sich ausschließlich auf Männer.
Darüber hinaus kann Dolschal (2002) zeigen, dass die Grammatikschreibung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein den Maskulinformen in paarigen Personenbezeichnungen einhellig die Grundbedeutung ‚männlich‘ zusprach, so dass sich die Annahme einer angeblich historisch schon immer vorhandenen geschlechtsneutralen Grundbedeutung dieser Formen nicht durch die Befunde in den Quellen gestützt ist. Wie oben erwähnt, wurde gemäß dem Prinzip ‚MAN‘ (das Männliche als Norm) die Erwähnung männlicher Personen mittels einer entsprechenden Personenbezeichnung (männliche Bedeutung und Genus Maskulin) als hinreichend angesehen, Frauen konnten gegebenenfalls hinzugedacht werden.
Andererseits kann mehrfach belegt werden, dass in der Geschichte die Maskulinformen in bestimmten Situationen explizit auf ihre spezifisch männliche Bedeutung festgelegt wurden, nämlich dann, wenn es darum ging, Frauen zu bestimmten Funktionen und Ämtern nicht zuzulassen. So wird im 19. Jahrhundert, in Aufzeichnungen zu Sitzungen der Frankfurter Nationalversammlung, eine geschlechtsübergreifende Interpretation von Maskulinformen wie Bürger, Abgeordneter in rechtlichen Texten verneint. Irmen & Steiger (2005: 223), die sich mit der Geschichte des „generischen Maskulinums“ insbesondere in der Rechtssprache befassen, zitieren hier u.a. folgende Passage:
„Ebenso kommt in den Grundrechten die Bestimmung vor, daß Jeder, der fähig sei, ein Amt antreten könne, es wird aber niemand in der Versammlung einfallen, dieß Recht auch dem weiblichen Geschlecht einzuräumen. Das beweist, daß, wenn es sich um politisches Recht im Gesetz handelt, man es nicht nöthig hat, das weibliche Geschlecht einzuschließen.“ (Abgeordneter Scheller, Frankfurter Nationalversammlung, 174. Sitzung vom 20.2.1849, Wigard VII, S. 5328; zitiert in Rosenbusch, 1997).
Die Möglichkeit einer „generischen“ Verwendung von Maskulinformen, die somit auch Frauen den Zugang zu einem Amt eröffnen könnte, wird hier also kategorisch ausgeschlossen: Der Maskulinform wird exklusiv eine spezifisch männlich Lesart zugeschrieben (vgl. Grabrucker (1988: 613) und Schoenthal (1989: 297f.) zu einem ähnlichen Fall).
Die heutige Situation lässt sich bei dieser historischen Ausgangslage wie folgt zusammenfassen: Die Maskulinformen paariger Personenbezeichnungen hatten historisch nie eine geschlechtsneutrale lexikalische Grundbedeutung und sie haben sie auch heute nicht. Frauen können durch eine Maskulinform „mitgemeint“ sein. Sie können aber jederzeit ausgeschlossen werden. Wenn also die Maskulinformen geschlechtsspezifischer Personenbezeichnungen (Student, Fahrer) zur Bezeichnung gemischter Gruppen oder zur allgemeinen unspezifischen Referenz verwendet werden, werden die Substantive dadurch keineswegs geschlechtsneutral. Ihre Verwendung in dieser Funktion wiederholt und affirmiert das patriarchalische Prinzip des Männlichen als Norm.
Empirische Studien
Die wortsemantischen Analysen und die historischen Befunde werden bestätigt durch eine Vielzahl empirischer Studien (u.a. Befragungen, experimentelle Untersuchungen mit Reaktionszeitmessung, Eye-Tracking etc.) aus der Psycholinguistik und Kognitionspsychologie (z.B. Stahlberg & Sczesny 2001, Rothmund & Scheele 2004, Braun et al. 2007, Gygax et al. 2008). Die Maskulinform ruft stereotypisch, d.h. primär und dominant das mentale Bild eines männlichen Referenten hervor; sie ist somit keine diskriminierungsfreie geschlechtsübergreifende Personenbezeichnung.
Als kurze summarische Bemerkung zu den Ergebnissen dieser und vieler ähnlicher Studien soll hier Folgendes genügen: Durch die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums werden Frauen mental nicht oder nicht adäquat repräsentiert. Männer erscheinen in der mentalen Repräsentation als prototypische Exemplare der jeweiligen Inhalte der Personenbezeichnung. Die Vorstellung von Frauen als relevanten Personen im besprochenen Sachverhalt hingegen wird durch das „generische Maskulinum“ erschwert.
Fazit
Das sogenannte generische Maskulinum ist keine grammatische Regel des Deutschen. Es handelt sich um eine Gebrauchsgewohnheit bestimmter Maskulinformen zur Personenreferenz, die auf alten patriarchalischen Haltungen aufsetzt und eindeutig diskriminierend ist. Allen, die diese Praxis in ihrem Sprachgebrauch nicht fortsetzen möchten, ist anzuraten, das sogenannte generische Maskulinum, wo immer dies möglich ist, zu vermeiden.
Literatur
Braun, Friederike, Susanne Oelkers, Karin Rogalski, Janine Bosak & Sabine Sczesny. 2007. „Aus Gründen der Verständlichkeit …Der Einfluss generisch maskuliner und alternativer Personenbezeichnungen auf die kognitive Verarbeitung von Texten.“ Psychologische Rundschau 58, 183–189.
Diewald, Gabriele. 2018. „Zur Diskussion: Geschlechtergerechte Sprache als Thema der germanistischen Linguistik – exemplarisch exerziert am Streit um das sogenannte generische Maskulinum.“ ZGL 46, 283–299.
Diewald, Gabriele & Anja Steinhauer. 2020. Handbuch geschlechtergerechte Sprache. Berlin: Dudenverlag.
Doleschal, Ursula. 2002. „Das generische Maskulinum im Deutschen. Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne.“ Linguistik online 11, 2 / 02.
Duden. Die Grammatik. 2016. Der Duden in zwölf Bänden, Bd. 4. 9. vollständig überarbeitete Auflage.
Grabrucker, Marianne. 1988. „Die Rechtssprache ist männlich.“ Anwaltsblatt 12, 613– 617.
Gygax, Pascal, Ute Gabriel, Alan Garnham, Jane Oakhill & Oriane Sarrasin. 2008. „Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men.“ Language and Cognitive Processes 23, Nr. 3, 464–485.
Irmen, Lisa & Vera Steiger. 2005. „Zur Geschichte des Generischen Maskulinums: Sprachwissenschaftliche, sprachphilosophische und psychologische Aspekte im historischen Diskurs.“ ZGL, 33, 212-235.
Kotthoff; Helga & Damaris Nübling. 2018. Genderlinguistik. Eine Einführung in Sprache, Gespräch und Geschlecht, Tübingen: Narr.
Nübling, Damaris. 2017. „Funktionen neutraler Genuszuweisung bei Personennamen und Personenbezeichnungen im germanischen Vergleich.“ LB, Sonderheft 23, 173-211.
Rosenbusch, Ute. 1997. Die Belagerung der männlichen Rechtsburg. Juristische Schulung 12, 1062- 1067.
Rothmund, Jutta & Brigitte Scheele. 2004. „Personenbezeichnungsmodelle auf dem Prüfstand. Lösungsmöglichkeiten für das Genus-Sexus-Problem auf Textebene.“ Zeitschrift für Psychologie 212, 40–54.
Schoenthal, Gisela. 1989. „Personenbezeichnungen im Deutschen als Gegenstand feministischer Sprachkritik.“ ZGL 17, 296–314.
Stahlberg, Dagmar & Sczesny, Sabine. 2001. „Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen.“ Psychologische Rundschau 52, 3, 131–140.