Geschlechtergerechte Sprache in der schweizerischen Behördensprache und der nicht immer so goldene Mittelweg

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Geschlechtergerechte Sprache in der schweizerischen Behördensprache und der nicht immer so goldene Mittelweg
Daniel Elmiger. 2023.
https://www.sprache-und-gendern.de/beitraege/geschlechtergerechte-sprache-in-der-schweizerischen-behoerdensprache-und-der-nicht-immer-so-goldene-mittelweg (abgerufen am 03.10.2024)

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In der öffentlichen Diskussion um geschlechtergerechte / inklusive Sprache bzw. Kommunikation1 kommen häufig deutlich gegensätzliche Gegenpositionen zu Wort: auf der einen Seite Stimmen, welche das Thema prononciert befürworten, und auf der anderen Seite Argumente derer, die sich dagegen aussprechen. Dies mag – gerade in den Medien oder in den sozialen Netzwerken – eine Art der Auseinandersetzung darstellen, die sich besonders gut dazu eignet, um Aufmerksamkeit zu erregen. Doch wird sie der Sache auch gerecht?

Solche klaren Pro- bzw. Kontra-Stimmen gibt es natürlich, und sie gehen in der Regel auch mit einer entsprechenden Wahl der verwendeten Formen beim Gebrauch von Personenbezeichnungen einher. Wer geschlechtergerechte Sprache explizit befürwortet, wird sie wohl auch umsetzen wollen – und findet in den zahlreichen Leitfäden und Hilfestellungen, die von Universitäten und Behörden, von grösseren Firmen und Institutionen zur Verfügung gestellt werden2, Anleitungen, Tipps und praktische Ratschläge.

Wer das Gendern hingegen ablehnt, hat es auch nicht besonders schwer, den Sprachgebrauch mit der eigenen Meinung zu vereinbaren: In den meisten Fällen wird wohl der Gebrauch geschlechtsübergreifend gebrauchter Maskulinformen die Regel sein.

In diesem Text soll die Perspektive von Menschen dargestellt werden, die nicht unbedingt eine dezidierte Meinung zum Thema haben, die aber mit Sprache arbeiten und gewisse Empfehlungen, Regeln oder Weisungen umsetzen sollen. Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten ergeben sich dabei?

Ausgangspunkt für diesen Beitrag ist ein Forschungsprojekt, in dem es um geschlechtergerechte Sprache in der mehrsprachigen Schweizer Verwaltung ging (vgl. Elmiger, Tunger & Schaeffer-Lacroix 2017). Dabei haben wir untersucht, welche Regelungen (Leitfäden, interne Weisungen, Gesetze) es Mitte der Zehnerjahre zu geschlechtergerechter Sprache gibt, wie diese von Verantwortlichen für Behördensprache und -texte wahrgenommen, eingeschätzt und umgesetzt werden und wie sich dadurch die Texte selbst verändert haben. Hier ein paar Erkenntnisse daraus:

Insgesamt wurde das Thema in den Gesprächen mit den Vertreter:innen der Behörden recht unaufgeregt diskutiert: Die Polemik um geschlechtergerechte Sprache war zwar bekannt, führte aber nicht dazu, dass die Fronten allzu verhärtet waren. Zu beachten ist, dass das Projekt Mitte der Zehnerjahre durchgeführt wurde, also noch vor der Verbreitung neuerer Formen wie etwa Bürger*innen, Bürger:innen oder Bürger_innen im schriftlichen Sprachgebrauch oder entsprechender Formen mit Glottisschlag beim Sprechen sowie der damit verbundenen Auseinandersetzung mit nichtbinären Geschlechtsidentitäten. Dennoch wurde das Thema geschlechtergerechte Sprache auch damals schon öffentlich kontrovers diskutiert.

Auch wenn in der Schweiz gesetzlich3 vorgesehen ist, dass Texte der Bundesverwaltung geschlechtergerecht formuliert werden sollen, gibt es keine «Sprachpolizei», welche die Einhaltung konsequent überprüft. Eine solche Überwachungsinstanz wird auch von niemandem gewünscht. In einzelnen Texten (etwa solchen, die sich an die Bevölkerung richten), erfolgt die Umsetzung – zumal im Deutschen4 – in manchen Texten seit rund dreissig Jahren5 recht konsistent, während sie in vielen anderen Texten (v. a. internen Dokumenten) weniger konsequent – oder überhaupt nicht – gehandhabt wird. Dies hat verschiedene Gründe: So werden etwa in der Verwaltung jährlich viele tausende Texte geschrieben oder geändert, die aus verschiedenen Quellen stammen und in ganz unterschiedlicher Weise Verwendung finden. Dem gegenüber stehen nur wenige Stellen bzw. Personen, die sich genügend gut mit dem Thema geschlechtergerechte Sprache auskennen und somit ihr Wissen in die Texte einfliessen lassen können.

Gesagt werden sollte aber auch Folgendes: Der Begriff «geschlechtergerechte Sprache» kann politisch unterschiedlich interpretiert werden und zu unterschiedlichen Ausgestaltungen führen. Der Begriff ist nicht wirklich definiert und bezog sich lange unhinterfragt nur auf Frauen und Männer. Diese Geschlechterbinarität ist anderswo (etwa in Deutschland und Österreich) rechtlich aufgebrochen worden. In der Schweiz ist dies derzeit noch nicht der Fall. In der neuen Ausgabe des Leitfadens des Bundes (Schweizerische Bundeskanzlei 2023) ist zwar von «Menschen […], denen das binäre Geschlechtermodell Frau/Mann nicht gerecht wird» die Rede; spezifische Sonderzeichen (wie etwa Doppelpunkte, Sterne o. ä.), die sie symbolisieren sollen, sind jedoch explizit nicht erlaubt, während Doppelformen präferiert werden6. In dieser Hinsicht ist und bleibt vorläufig die institutionelle Umsetzung geschlechtergerechter Sprache in der Schweiz weit konservativer als anderswo, etwa in Städten, in denen Sonderzeichen wie der Stern (z. B. Landeshauptstadt Hannover 2019) oder der Doppelpunkt (z. B. Stadt Lübeck 2019) bevorzugt werden.

1 Unter diesem Begriff fasse ich eine grosse Bandbreite von Bezeichnungen zusammen, die sich in der Fach-, aber auch in der Leitfadenliteratur finden (z. B. genderbewusste, diversitätssensible, nichtsexistische, wertschätzende (u. v. m.) Sprache o. ä.).

2 Vgl. die «Leitfadensammlung», in der mittlerweile rund 2500 Exemplare verzeichnet sind (Elmiger 2021), darunter rund 1000 zum Deutschen (zur Textsorte Leitfäden vgl. auch Elmiger 2022 und Siegenthaler (i. E.)). Konkrete Hilfeleistungen geben auch Bücher wie diejenigen von Diewald & Steinhauer (2017, 2022) oder Usinger (2023) sowie Webseiten wie https://geschicktgendern.de oder https://www.genderleicht.de.

3 In der Tat gibt es in der Schweiz ein Sprachengesetz aus dem Jahr 2007, das für die Bundesverwaltung Folgendes festhält (in Artikel 7, Absatz 1): «Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen.» (Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2006/1176/de)

Für die Sprachen Französisch und Italienisch gilt zwar dasselbe Gesetz, doch die grundsätzliche Auslegung ist recht anders: Während im Deutschen insgesamt versucht wird, auf generisch gebrauchte Maskulinformen zu verzichten, sind solche Formen in den romanischen Sprachen durchaus erlaubt – bzw. für die Gesetzessprache sogar die Regel.

5 Der Grundsatz, dass die Bundesbehörden geschlechtergerechte Sprache verwenden (namentlich im Deutschen), wurde schon 1993 durch die Regierung festgesetzt.

6 Generell wird nach wie vor die sogenannte «kreative Lösung» weiterverfolgt, wie sie seit Beginn der 1990er-Jahre in einem Bericht festgehalten wurde, also die «Kombination von Paarbildung (Voll- und Sparform), von Geschlechtsneutralisation und -abstraktion sowie [die] Möglichkeit zu Umformulierungen» (Schweizerische Bundeskanzlei 1991: 49).

Der undankbare Mittelweg

Untersuchungen darüber, welche Einstellungen Mitarbeitende der Bundesbehörden gegenüber geschlechtergerechter Sprache haben, gibt es nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass alle möglichen Haltungen vertreten sind, wie auch im Rest der Bevölkerung. Während manchen die bestehenden Regelungen schon zu weit gehen, finden andere, dass der behördliche Sprachgebrauch den gesellschaftlichen Gegebenheiten hinterherhinkt. So hat etwa der neue Leitfaden der Bundesverwaltung zu Protesten geführt. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF (2023) hat beispielsweise folgendermassen reagiert: «Wir haben uns deshalb von den Sprachleitfäden auch Hilfestellungen im Sinne eines inklusiven Sprachgebrauchs erhofft. Dies wäre ein wichtiger Beitrag in einer Diskussion, die derzeit viele verunsichert. Statt einer konstruktiven Lösung präsentiert die Bundeskanzlei jedoch Leitfäden, welche die Gleichstellung in der Sprache zurückwerfen.» Sie hat auch angekündigt, ihn nicht anzuwenden: Diese Freiheit kann sich eine Kommission nehmen. Die meisten Sprachwerker:innen der Verwaltung hingegen, um die es in diesem Beitrag geht, haben einen weitaus geringeren Spielraum: Sie haben das umzusetzen, was andere entschieden haben. Dabei liegt es gerade an ihnen, wenn es um eine gute Umsetzung von geschlechtergerechter Sprache gehen soll. In der Schweiz betrifft dies hunderte, wenn nicht tausende von Personen, die mit der Redaktion, der Überarbeitung und/oder der Übersetzung von Texten beschäftigt sind. In einer mehrsprachigen Verwaltung – und einem gesetzlichen Umfeld mit vier gleichwertigen Amtssprachen – stellen sich andere Fragen als in einsprachigen Kontexten. Es geht dabei um Punkte wie die folgenden:

  • Von Behörden wird allgemein eine gewisse Kohärenz und Konstanz beim Gebrauch von Sprache – und auch bei der Verwendung von Personenbezeichnungen – erwartet.
  • Gesetze und teilweise auch andere Texte werden in der Regel von mehreren Personen – und teilweise parallel in mehr als einer Sprache – verfasst und oft mehrmals überarbeitet. Inhaltlich sollen sie äquivalent und rechtlich gleichermassen verbindlich sein.
  • Dabei müssen sich Texte oft auf andere Texte/Textsorten (oder auf frühere Texte) beziehen, wobei begriffliche und thematische Konstanz eine wichtige Rolle spielt.

Diese und weitere Gegebenheiten erschweren zwar die Textarbeit, ohne sie freilich zu verunmöglichen: Schliesslich wird sie ja auch weitgehend von Textprofis erledigt. Dennoch stehen sie in einem gewissen Gegensatz zu dem, was in vielen Leitfäden zu lesen ist: 

  • «Nutzen Sie Ihre Kreativität»7
  • «Formulieren Sie um!»8
  • «Sinnvoll ist es, Geschlechtergerechtigkeit von Beginn an zu denken und nicht erst nachträglich in einen Text einzufügen.»9

All dies sind natürlich vernünftige Ratschläge, die darauf abzielen, dass Sprache nicht einfach nachträglich mit einer «Genderpolitur» versehen wird, sondern dass geschlechtergerechte Sprache dann am besten gelingt, wenn sie in Einklang mit anderen Anforderungen an gute Sprache ist: Sie sollte klar, verständlich, stilistisch überzeugend und angenehm zu lesen sein.

Wie ist dies allerdings möglich, wenn die dazu nötige gestalterische und formulatorische Freiheit nicht vorhanden ist – und wenn geschlechtergerechte Sprache trotz gutem Willen schwierig umzusetzen bleibt? Oft bleibt die Umsetzung an denjenigen hängen, für die sie nicht alleinige Priorität hat.

In meiner bisherigen Forschung und Erfahrung hat sich gezeigt, dass es im Bereich der geschlechtergerechten Sprache kaum möglich ist, einen Konsens – z. B. über die geeignetsten Formen – zu erzielen, der alle zufrieden stellt. Dafür unterscheiden sich die Interessen, aber auch die grundsätzlichen Ausrichtungen und Meinungen verschiedener Gruppen zu sehr voneinander. Deshalb wird es wohl auch in Zukunft nicht die eine für alle passende und verbindliche Form des Genderns geben, wie sie offenbar von vielen erwartet wird – und die im Idealfall auch vom Rechtschreibrat abgesegnet würde. Dies ist nicht weiter schlimm, denn nicht überall spielt geschlechtergerechte Sprache die gleiche Rolle, ob gruppenintern (beispielsweise in einer feministischen oder queeren Gruppe) oder an die Allgemeinheit gerichtet (z. B. in Form von Behördensprache).

Bislang ist nicht abzusehen, wie sich das «Gendern» im Allgemeinen, aber auch bestimmte Formen im Speziellen, weiter entwickeln werden. Vor einem Vierteljahrhundert waren beispielsweise Formen mit Binnen-I (z. B. SchriftstellerInnen) recht verbreitet, und der Autor dieses Beitrags kann sich gut daran erinnern, dass in gewissen (universitären) Kreisen die mündliche Realisierung mit Glottisschlag nicht selten war – welche übrigens mit ähnlichen Argumenten kontrovers diskutiert wurde wie heute die neueren Formen mit Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich. Solche Formen haben sich damals nicht wirklich durchsetzen können, während andere (wie etwa Doppelformen, geschlechtsabstrakte Formen wie Personen oder geschlechtsneutrale Formen wie Studierende) weiterhin gebräuchlich sind. 

Es kann gut sein, dass bestimmte Formen geschlechtergerechter Sprache sich in manchen Bereichen (z. B. in der Behördensprache) durchsetzen (und dort auch erwartet werden), während sie anderswo (etwa in der Alltagssprache) weniger Verwendung finden. Wie es mit den neueren Sonderzeichen weitergehen wird, bleibt abzuwarten: Werden sie die gewünschte Funktion, nämlich die Symbolisierung der Geschlechtervielfalt, mittel- und langfristig beibehalten können oder nicht? Werden sich Formen mit Glottisschlag durchsetzen, eine Nischenrolle einnehmen – oder mit der Zeit zu einer Art geschlechtsübergreifendem Femininum verschleifen? Leider müssen diese Fragen derzeit offenbleiben. Wenn indes geschlechtergerechte Sprache langfristig Bestand haben soll, dann sollten in erster Linie nicht die Extrempositionen gestärkt werden, sondern die Haltungen derer, für die das Thema nicht oberste Priorität hat – die allerdings durch eine gelungene Umsetzung zeigen können, dass Gendern zwar nicht immer leicht, aber dennoch kein Ding der Unmöglichkeit ist. Deshalb sollten ihre Erfahrungen, Stimmen und Bedenken auch dann mitgehört werden, wenn die Pro- und Kontra-Stimmen viel lauter zu hören sind.

7 Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (2003): Leitfaden zur Umsetzung der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter. Zürich: Kirchlicher Informationsdienst kid: 12 S.

8 Universität Lüneburg (2012): Leitfaden: Gendergerechte Sprache an der Leuphana. Frauen- und Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität Lüneburg: 15 S.

9 Johannes Kepler Universität Linz (2020): Platz für gerechte Kommunikation. Leitfaden für eine inklusive Sprache.: 44 S. (S. 21)

Literatur

Diewald, Gabriele und Anja Steinhauer (2017): Richtig gendern. Wie Sie angemessen und verständlich schreiben. Berlin: Dudenverlag: 120 S.

Diewald, Gabriele und Anja Steinhauer (2022): Handbuch geschlechtergerechte Sprache. Berlin: Dudenverlag (2. Auflage; 1. Auflage 2020): 164 S.

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF (2023): Leitfäden «Geschlechtergerechte Sprache», de/fr/it/rm. Bern

Elmiger, Daniel, Verena Tunger und Eva Schaeffer-Lacroix (2017): Geschlechtergerechte Behördentexte. Linguistische Untersuchungen und Stimmen zur Umsetzung in der mehrsprachigen Schweiz. Genève: Université de Genève: 240 S.

Elmiger, Daniel (2021): Sammlung Leitfäden für geschlechtergerechte / inklusive Sprache. Collection Guides de langue non sexiste / inclusive. Collection Guidelines for non-sexist / inclusive language. Version 2.0. Université de Genève: Département de langue et de littérature allemandes

Elmiger, Daniel (2022): «Leitfäden für geschlechtergerechte Sprache im Verlauf der Zeit. Tendenzen in den romanischen Sprachen». Geschlecht und Sprache in der Romania: Stand und Perspektiven. Romanistisches Kolloquium XXXV. Becker, Lidia, Julia Kuhn, Christina Ossenkop, Claudia Polzin-Haumann und Elton Prifti (Hg.). Tübingen: Narr Francke Attempto: S. 67-106

Elmiger, Daniel (2022): «Leitfäden für geschlechtergerechte Sprache im Verlauf der Zeit. Tendenzen in den romanischen Sprachen». Geschlecht und Sprache in der Romania: Stand und Perspektiven. Romanistisches Kolloquium XXXV. Becker, Lidia, Julia Kuhn, Christina Ossenkop, Claudia Polzin-Haumann und Elton Prifti (Hg.). Tübingen: Narr Francke Attempto: S. 67-106

Landeshauptstadt Hannover (2019): Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache. Hannover: Referat für Frauen und Gleichstellung: 2 S.

Schweizerische Bundeskanzlei (1991): Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache. Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung. Bern: Schweizerische Bundeskanzlei (Juni 1991): 85 S.

Schweizerische Bundeskanzlei (2023): Geschlechtergerechte Sprache. Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren in deutschsprachigen Texten des Bundes. Bern: Schweizerische Bundeskanzlei (3., vollständig überarbeitete Auflage): 20 S.

Siegenthaler, Aline (i. E.): «Von gendergerecht bis antidiskriminierend: Tendenzen aktueller deutschsprachiger Leitfäden für gendersensible Sprache». Bulletin suisse de linguistique appliquée (Bulletin VALS/ASLA)

Stadt Lübeck (2019): Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck. Lübeck: Hansestadt Lübeck – Frauenbüro: 12 S.

Usinger, Johanna (2023): Einfach können. Gendern. Berlin: Dudenverlag: 144 S.


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